Industriemeister Gesetzesänderung - 3 mal Durchgefallen was nun?

Viele dachten bisher: Wer z. B. beim NTG, der Handlungsspezifischen Qualifikation oder beim Fachgespräch dreimal durchfällt, muss den kompletten Meister von vorn beginnen. Doch das stimmt so nicht mehr! :boom:

Ich bin über ein sehr hilfreiches Video vom YouTube-Kanal B.L.H. – Berufliche Lernhilfe gestolpert (13 Minuten, absolut sehenswert! :point_down:).
Zuerst einmal: Großes Danke an BLH für die Recherche und die klare Aufarbeitung dieses Themas.
Wir wollen dieses Wissen nicht kopieren, sondern teilen, weil es wirklich lebensverändernd für viele angehende Meister:innen sein kann!


:scroll: Was passiert bei dreimaligem Nichtbestehen?

Viele waren – wie auch ich – der Meinung:
:x: Wer eine Prüfungskomponente dreimal nicht besteht, muss komplett neu starten.
Doch das ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr so einfach der Fall!

BLH hat in Gesprächen mit IHK-Vertretern und durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) etwas Entscheidendes herausgefunden:


:pushpin: Das steht im Gesetz – Paragraph 56 BBiG

Laut § 56 Absatz 2 BBiG gilt:

"Auf Antrag kann der Prüfungsteilnehmer innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen der ursprünglichen Prüfung von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden."

:bulb: Das bedeutet:
Wenn du z. B. die AEVO und die HQ bereits bestanden hast, aber NTG dreimal nicht, musst du nur NTG wiederholen – nicht den ganzen Meisterlehrgang!


:package: Ein Beispiel aus der Praxis:

:bust_in_silhouette: Kandidatin hat bestanden:
:white_check_mark: AEVO (Ausbildereignung)
:white_check_mark: HQ (Handlungsspezifische Qualifikation)

:x: Durchgefallen:
NTG – bereits dreimal.

:repeat: Lösung: Nur NTG muss wiederholt werden. Die anderen Teile bleiben gültig für 10 Jahre.


:card_index_dividers: Ausnahme: Das Fachgespräch (HGUM)

Wenn du das Fachgespräch (z. B. im Bereich Organisation oder Technik) dreimal nicht bestehst, musst du:

  • beide Situationsaufgaben
  • und das Fachgespräch komplett
    :repeat: erneut absolvieren.

Aber: AEVO & BQ bleiben gültig, wenn sie schon bestanden wurden.


:hourglass_flowing_sand: Seit wann gilt das?

:date: Die Gesetzesänderung ist seit dem 01.01.2020 in Kraft – viele wissen es immer noch nicht!


:loudspeaker: Fazit: Nicht alles ist verloren!

  • Prüfe, welcher Teil wirklich dreimal nicht bestanden wurde.
  • Stelle bei der IHK einen Antrag auf Befreiung der bereits bestandenen Teile.
  • Berufe dich auf § 56 BBiG Absatz 2 – und am besten: Druck dir diesen Paragraphen direkt aus!

:pray: Danke an BLH!

:arrow_right: Hier geht’s zum Originalvideo von B.L.H. auf YouTube (unbedingt anschauen, wenn du betroffen bist):
:point_right: https://www.youtube.com/channel/UCHiY0hrWMuvywotOAUAwiQg

:brain: Lasst uns dieses Wissen weiterverbreiten, denn es kann Existenzen retten und motivieren, dran zu bleiben.
Wenn du betroffen bist – du bist nicht allein. Und: Du musst nicht bei Null anfangen.