Viele dachten bisher: Wer z. B. beim NTG, der Handlungsspezifischen Qualifikation oder beim Fachgespräch dreimal durchfällt, muss den kompletten Meister von vorn beginnen. Doch das stimmt so nicht mehr!
Ich bin über ein sehr hilfreiches Video vom YouTube-Kanal B.L.H. – Berufliche Lernhilfe gestolpert (13 Minuten, absolut sehenswert! ).
Zuerst einmal: Großes Danke an BLH für die Recherche und die klare Aufarbeitung dieses Themas.
Wir wollen dieses Wissen nicht kopieren, sondern teilen, weil es wirklich lebensverändernd für viele angehende Meister:innen sein kann!
Was passiert bei dreimaligem Nichtbestehen?
Viele waren – wie auch ich – der Meinung:
Wer eine Prüfungskomponente dreimal nicht besteht, muss komplett neu starten.
Doch das ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr so einfach der Fall!
BLH hat in Gesprächen mit IHK-Vertretern und durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) etwas Entscheidendes herausgefunden:
Das steht im Gesetz – Paragraph 56 BBiG
Laut § 56 Absatz 2 BBiG gilt:
"Auf Antrag kann der Prüfungsteilnehmer innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen der ursprünglichen Prüfung von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden."
Das bedeutet:
Wenn du z. B. die AEVO und die HQ bereits bestanden hast, aber NTG dreimal nicht, musst du nur NTG wiederholen – nicht den ganzen Meisterlehrgang!
Ein Beispiel aus der Praxis:
Kandidatin hat bestanden:
AEVO (Ausbildereignung)
HQ (Handlungsspezifische Qualifikation)
Durchgefallen:
NTG – bereits dreimal.
Lösung: Nur NTG muss wiederholt werden. Die anderen Teile bleiben gültig für 10 Jahre.
Ausnahme: Das Fachgespräch (HGUM)
Wenn du das Fachgespräch (z. B. im Bereich Organisation oder Technik) dreimal nicht bestehst, musst du:
- beide Situationsaufgaben
- und das Fachgespräch komplett
erneut absolvieren.
Aber: AEVO & BQ bleiben gültig, wenn sie schon bestanden wurden.
Seit wann gilt das?
Die Gesetzesänderung ist seit dem 01.01.2020 in Kraft – viele wissen es immer noch nicht!
Fazit: Nicht alles ist verloren!
- Prüfe, welcher Teil wirklich dreimal nicht bestanden wurde.
- Stelle bei der IHK einen Antrag auf Befreiung der bereits bestandenen Teile.
- Berufe dich auf § 56 BBiG Absatz 2 – und am besten: Druck dir diesen Paragraphen direkt aus!
Danke an BLH!
Hier geht’s zum Originalvideo von B.L.H. auf YouTube (unbedingt anschauen, wenn du betroffen bist):
https://www.youtube.com/channel/UCHiY0hrWMuvywotOAUAwiQg
Lasst uns dieses Wissen weiterverbreiten, denn es kann Existenzen retten und motivieren, dran zu bleiben.
Wenn du betroffen bist – du bist nicht allein. Und: Du musst nicht bei Null anfangen.